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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

§ 2 Leistungen von ITPRO4you / Leistungscharakter / Mitwirkung

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

§ 4 Preise, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

§ 5 Laufzeit, Kündigung

§ 6 Vorleistung und Verzug / außerordentliche Kündigung

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme / öffentliche Äußerungen

§ 9 Schutzrechte Dritter

§ 10 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

§ 11 Haftung

§ 12 Vertraulichkeit

§ 13 Datenschutz

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand

§ 15 Schlussbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
 
​(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der ITPRO4you GmbH („ITPRO4you“) gegenüber ihren  Kunden („Kunde“).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („B2B“).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ITPRO4you ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Rangfolge bei Widersprüchen (in dieser Reihenfolge):
 
a. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV), sofern abgeschlossen,
b. individuelle Vereinbarungen / Angebot / Leistungsbeschreibung / Rahmenvertrag inkl. Anlagen,
c. diese AGB

Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

(5) ITPRO4you kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Für bestehende Vertragsverhältnisse gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung fort. Änderungen gelten für bestehende Vertragsverhältnisse nur, wenn sie (a) einvernehmlich in Textform vereinbart werden oder (b) aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben zwingend erforderlich sind; in diesem Fall beschränkt sich die Änderung auf das erforderliche Maß.
 
§ 2 Leistungen von ITPRO4you / Leistungscharakter / Mitwirkung

 

(1) ITPRO4you erbringt Dienstleistungen im Bereich IT-Beratung, IT-Service-Management, Managed Services (laufender IT-Betrieb), Administration, Support/Service Desk, Betrieb/Monitoring, Cloud- und Backup-Services (z. B. Restore-Unterstützung) sowie ggf. Projekt-/Change-Leistungen – jeweils nach Maßgabe des Angebots bzw. der Leistungsbeschreibung.


(2) Soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, erbringt ITPRO4you Dienstleistungen nach §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher/technischer Erfolg (z. B. „störungsfreier Betrieb“, bestimmte Verfügbarkeit, bestimmte Einsparungen) wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.


(3) Rechts- oder Steuerberatung ist nicht Vertragsgegenstand.

(4) Maßstab der Leistungserbringung: ITPRO4you erbringt Beratungsleistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und branchenüblichen Standards. Für Managed Services gelten die im Angebot/Leistungsdokument vereinbarten Leistungsumfänge, Servicezeiten und ggf. SLA-Zielwerte; weitergehende Zusagen (z. B. „Stand der Technik“ als Erfolg/Verfügbarkeit) bestehen nur, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart.


(5) Leistungsarten / Einordnung: ITPRO4you erbringt (a) Beratungsleistungen und Managed Services grundsätzlich als Dienstleistungen (kein konkreter Erfolg geschuldet), (b) Projekt-, Implementierungs- oder Migrationsleistungen nur dann als Werkleistung, wenn dies im Angebot/Leistungsdokument ausdrücklich als 
Werkleistung bezeichnet oder eine Abnahme vereinbart ist. Andernfalls gelten auch Projektleistungen als Dienstleistungen.

 

(6) Erfolgsverantwortung / Umsetzung: Der Kunde bleibt für Entscheidungen, Priorisierung, Umsetzung und Betrieb der empfohlenen Maßnahmen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine Umsetzungsleistung beauftragt ist. Beratungsergebnisse sind Empfehlungen; sie ersetzen keine eigenverantwortliche Prüfung durch den Kunden.


(7) Termine/Workshops (Beratung/Projekt): Vereinbarte Termine (z. B. Workshops, Interviews, Jour-fixe, Onsite-Termine) sind verbindlich. Sagt der Kunde einen Termin weniger als 2 Werktage vorher ab oder verschiebt ihn, kann ITPRO4you die für den Termin vorgesehenen Zeiten (einschließlich ggf. Reisezeiten/-kosten) als Ausfallzeit/Schadenersatz gemäß vereinbarter Vergütung nach Aufwand gemäß Angebot / Preisblatt (mindestens die für den Termin reservierte Zeit) abrechnen, es sei denn, ITPRO4you kann die Kapazität anderweitig verwerten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ITPRO4you ein geringerer Schaden entstanden ist.


(8) Leistungen Dritter (z. B. Cloud-Provider, Softwarehersteller, Internetprovider, SaaSAnbieter) erbringt ITPRO4you – sofern beauftragt – als Betriebs-/Support-/Koordinationsleistung. Verfügbarkeiten und SLAs von Drittanbietern gelten grundsätzlich nur im Verhältnis zwischen Kunde und Drittanbieter.


(9) ITPRO4you erbringt Leistungen grundsätzlich remote. Vor-Ort-Leistungen erfolgen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung / Beauftragung (z. B. gesondertes Angebot).


(10) Keine Weisungsbefugnis / keine Arbeitnehmerüberlassung: Die von ITPRO4you zur Leistungserbringung eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Kunden; dies gilt insbesondere bei Tätigkeiten in den Räumen des Kunden. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine 
Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern. Dies umfasst insbesondere, dass der Kunde keine fachlichen Einzelweisungen in Bezug auf Arbeitszeit, Arbeitsort und Art der Durchführung erteilt, sondern Anforderungen über benannte Ansprechpartner und abgestimmte Arbeitspakete/Ergebnisse kommuniziert.


(11) Servicezeiten gelten nur, wenn sie im Angebot/Leistungsdokument festgelegt sind; sofern nicht abweichend vereinbart, sind Servicezeiten werktags 09:00–17:00 Uhr (Montag bis Freitag; gesetzliche Feiertage am Sitz von ITPRO4you (Brandenburg) ausgenommen).


(12) „Textform“ im Sinne dieser AGB ist Textform gemäß § 126b BGB (z. B. E-Mail). „Werktage“ sind Montag bis Freitag unter Ausschluss der gesetzlichen Feiertage am Sitz von ITPRO4you.


(13) Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß zu erbringen (z. B. Zugänge/Admin-Rechte, Ansprechpartner, Freigaben, Informationen, Ticketqualität). Verzögerungen/Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung trägt der Kunde; SLA-Zeiten ruhen entsprechend und verlängern sich um die Zeit der fehlenden bzw. verzögerten Mitwirkungshandlung.


(14) Abgrenzung Regelbetrieb vs. Change/Projekt: Tätigkeiten, die über den vereinbarten Regelbetrieb hinausgehen (z. B. Migrationen, größere Umbauten, Rollouts, Architektur-Redesigns, umfangreiche Automationen, neue Systeme), sind – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – Change/Projektleistungen und gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Dies gilt nicht für ausdrücklich als Standard Service Request im Leistungsdokument definierte Leistungen.


(15) ITPRO4you ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern zu bedienen. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung des Kunden gegenüber Dritten erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vollmacht /Beauftragung

 

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Angebote von ITPRO4you sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.


(2) Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche oder textförmliche Annahme (z. B. E-Mail), (b) Gegenzeichnung, oder (c) Beginn der Leistungserbringung durch ITPRO4you nach Beauftragung.


(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(4) Abnahme (nur bei Werkleistungen): Soweit im Angebot/Leistungsdokument werkvertragliche Leistungen vereinbart sind, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie (teilweise) produktiv nutzt oder nicht innerhalb von 10 Werktagen nach schriftlicher Bereitstellungsanzeige erkennbare, wesentliche Mängel in Textform rügt; unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Für Dienstleistungen ist eine Abnahme nicht geschuldet.

§ 4 Preise, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot/Preisblatt vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.


(2) Abrechnung nach Aufwand erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – in 15-MinutenEinheiten. Angefangene 15 Minuten werden auf die nächste 15-Minuten-Einheit aufgerundet, sofern im Angebot / Preisblatt nichts Abweichendes geregelt ist.


(3) Beratung/Onsite – Reisezeit & Vor-/Nachbereitung: Soweit Onsite- oder Vor-OrtLeistungen vereinbart sind, kann ITPRO4you – sofern im Angebot/Preisblatt nicht abweichend geregelt – Reisezeiten sowie angemessene Vor- und Nachbereitungszeiten nach Aufwand abrechnen. Reisekosten/Auslagen bleiben 
hiervon unberührt und richten sich nach Abs. (5).


(4) Pauschalen/Service-Pakete: Soweit ein Paket ein Stundenkontingent enthält, wird dieses monatlich bereitgestellt und – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus abgerechnet. Nicht genutzte Kontingentstunden verfallen am Monatsende und werden nicht übertragen.


(5) Nebenkosten/Auslagen/Reisekosten werden nur berechnet, wenn sie vereinbart oder vorab in Textform freigegeben wurden.


(6) Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.


(7) Aufrechnung/Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, außer bei Mängeln/Einwendungen aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 5 Laufzeit, Kündigung

(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag/Angebot. Fehlt eine Regelung, ist der Vertrag mit 4 Wochen zum Monatsende kündbar.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


(3) Unterstützungsleistungen bei Vertragsende (z. B. Export, Dokumentationsübergabe, Knowledge Transfer) sind – soweit nicht ausdrücklich inkludiert – gesondert nach Aufwand zu vergüten.

§ 6 Vorleistung, Verzug, Leistungseinstellung, außerordentliche Kündigung

(1) ITPRO4you kann die Aufnahme/fortlaufende Erbringung von Leistungen von (a) fälligen Zahlungen und/oder (b) erforderlicher Mitwirkung abhängig machen.


(2) Bei Zahlungsverzug ist ITPRO4you berechtigt, nach angemessener Ankündigung Leistungen auszusetzen, soweit dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen.


(3) Bei erheblichem Verzug (z. B. zwei fällige Zahlungen) oder schwerwiegender Pflichtverletzung kann ITPRO4you außerordentlich kündigen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


(4) Höhere Gewalt / Leistungshindernisse: Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige, von ITPRO4you nicht zu vertretende Umstände (insb. Ausfälle von Internet-/Telekommunikations- oder Energieversorgung, Störungen bei CloudProvidern/Herstellern/Drittanbietern, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Streik, 
Naturereignisse) berechtigen ITPRO4you, die hiervon betroffenen Leistungen für die Dauer der Störung und eine angemessene Anlaufzeit danach auszusetzen oder anzupassen. ITPRO4you informiert den Kunden unverzüglich in Textform, soweit dies möglich und zumutbar ist. Gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.


(5) Stillstand in Projekten durch Kundenursachen: Verzögert sich eine Beratungs-/Projektleistung überwiegend wegen fehlender Mitwirkung, fehlender Zugänge, fehlender Entscheidungen/Freigaben oder Terminverfügbarkeit des Kunden, kann ITPRO4you vereinbarte Termine/Meilensteine angemessen verschieben. Hierdurch entstehende Mehrkosten/Aufwände werden nach Aufwand gemäß Angebot/Preisblatt abgerechnet.


(6) Fristen/Termine – Voraussetzungen: Vereinbarte Leistungsfristen, Meilensteine und Termine beginnen bzw. laufen nur, soweit der Kunde die vereinbarten Mitwirkungshandlungen, Freigaben, Zugänge und erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitstellt. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden führen zu angemessenen Terminverschiebungen; Mehraufwände werden nach Aufwand abgerechnet.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt insbesondere bereit:


a) Ansprechpartner/Entscheider/Freigabeberechtigte,
b) erforderliche Zugänge / Admin-Rechte, Support-Berechtigungen, Lizenzen /
Subscriptions,
c) vollständige und geeignete Informationen / Ticketinhalte,
d) Freigaben/Abnahmen, z. B. bei Changes / Restores,
e) erforderliche Remotezugänge / Sicherheitsfreigaben,
f) Zutritt zu Räumen/Standorten (bei Onsite) sowie geeignete 
Arbeitsplätze/Arbeitsmittel
g) Zugang zu erforderlichen Ansprechpartnern/Fachabteilungen für 
Interviews/Workshops
h) Bereitstellung relevanter Unterlagen/Dokumentation/Informationen, die zur 
Beratung erforderlich sind


(2) Unterbleibt Mitwirkung und kann ITPRO4you deshalb nicht oder nur verzögert leisten, ist ITPRO4you berechtigt, dadurch verursachte Zusatzaufwände (z. B. Wartezeiten, erneute Analysen, wiederholte Termine) nach den vereinbarten Konditionen abzurechnen. Vereinbarte Pauschalen bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme / öffentliche Äußerungen

(1) Beide Parteien verpflichten sich zu sachlichem, respektvollem Verhalten und unterlassen insbesondere rechtswidrige öffentliche Äußerungen über die jeweils andere Partei (z. B. unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder die Offenlegung vertraulicher Informationen).


(2) Bei Meinungsverschiedenheiten sollen die Parteien zunächst eine interne Klärung versuchen. Gesetzliche Rechte (z. B. Unterlassung bei Rechtsverletzungen) bleiben unberührt.

§ 9 Schutzrechte Dritter

(1) Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte/Materialien (z. B. Daten, Dokumente, Bilder, Software) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Rechte vorliegen. Der Kunde stellt ITPRO4you von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden resultieren.


(2) Bei Schutzrechtsverletzungen durch von ITPRO4you erstellte Arbeitsergebnisse wird ITPRO4you den Kunden von rechtskräftig festgestellten Ansprüchen freistellen, soweit die Verletzung nicht auf Vorgaben / Beistellungen des Kunden beruht und der Kunde ITPRO4you die Verteidigung ermöglicht.

§ 10 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

 

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung der von ITPRO4you erstellten Arbeitsergebnisse, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.


(2) Beratungsergebnisse: Konzepte, Dokumentationen, Empfehlungen, Berichte und sonstige Beratungsergebnisse dürfen vom Kunden ausschließlich intern für eigene Zwecke genutzt werden. Eine Nutzung zur Entwicklung/Erbringung von Leistungen für Dritte oder eine Veröffentlichung/Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung in Textform, soweit keine zwingenden gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.


(3) Eine Weitergabe an Dritte (auch verbundene Unternehmen) oder Veröffentlichung ist nur mit vorheriger Zustimmung von ITPRO4you in Textform zulässig, soweit nicht zwingende Rechte/gesetzliche Pflichten entgegenstehen.


(4) Vorbestehende oder unabhängig entwickelte Methoden, Skripte, Vorlagen, Tools und allgemeines Know-how von ITPRO4you bleiben Eigentum von ITPRO4you. Der Kunde erhält hieran, soweit erforderlich, ein einfaches Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung.

§ 11 Haftung

(1) ITPRO4you haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftung).

 

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ITPRO4you nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.


(3) Haftungsbegrenzung (B2B): Soweit nach Abs. 2 gehaftet wird, ist die Haftung der Höhe nach insgesamt begrenzt auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis für die betroffene Leistung gezahlte Nettovergütung; mindestens jedoch auf EUR 5.000,00, maximal auf EUR 100.000,00. Sofern im Einzelvertrag eine abweichende Haftungsregel gilt, geht diese vor (soweit der Vertrag noch keine 12 
Monate besteht, ist die bis zum Schadensereignis gezahlte Nettovergütung maßgeblich).


(4) Für Datenverlust haftet ITPRO4you im Rahmen von Abs. 2/3 nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(5) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im Rahmen von Abs. 2 / 3 ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ITPRO4you.


(7) Verjährung: Schadensersatzansprüche des Kunden gegen ITPRO4you verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit sowie nach zwingendem Gesetz.


(8) Beratungsempfehlungen / Umsetzung: Beratungsergebnisse sind Entscheidungs- und Handlungsempfehlungen und keine Garantie. ITPRO4you haftet nicht für Nachteile, die darauf beruhen, dass (a) der Kunde Empfehlungen ganz oder teilweise nicht umsetzt, (b) der Kunde abweichend umsetzt, oder (c) erforderliche Informationen/Unterlagen/Zugänge unvollständig oder verspätet bereitgestellt wurden, soweit gesetzlich zulässig.

§ 12 Vertraulichkeit

(1)    Die Parteien behandeln alle nicht allgemein bekannten Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.

(2)    Die Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (z. B. Subunternehmer) oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

(3)    Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für drei Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse i. S. d. GeschGehG gilt die Vertraulichkeit unbefristet, solange diese nicht rechtmäßig öffentlich bekannt sind.

(4)    ITPRO4you darf allgemeines, nicht kundenspezifisches Erfahrungswissen (Methoden/Know-how) weiterverwenden, solange keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.

(5)    Referenz: ITPRO4you darf den Kunden mit Name und Logo als Referenz nennen

(Website/Präsentationen), wenn ITPRO4you die beabsichtigte Referenznennung vorab in Textform ankündigt und der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen in Textform widerspricht. Ein einmal erteilter Widerspruch gilt auch für die Zukunft; eine bereits veröffentlichte Referenz wird innerhalb angemessener Frist entfernt.

§ 13 Datenschutz

(1) Die Parteien halten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze ein.

 

(2) Soweit ITPRO4you personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird vor Beginn der Verarbeitung eine AVV nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen (z. B. Anlage E im Managed-Services-Vertrag).


(3) Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Inhalte der Daten und die Erfüllung von Informationspflichten gegenüber Betroffenen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.


(4) ITPRO4you schuldet keine absolute Informationssicherheit. Sicherheitsmaßnahmen erfolgen nach dem Stand der Technik und risikoorientiert; Verpflichtungen aus einer vereinbarten AVV (insb. Art. 32 DSGVO/TOM) bleiben unberührt.


(5) Sicherheitsrelevante Vorfälle sind vom Kunden unverzüglich über die im Vertrag benannten Kontaktwege zu melden; ITPRO4you informiert den Kunden über relevante Vorfälle im Verantwortungsbereich von ITPRO4you nach Maßgabe der AVV bzw. des Vertrags.

 

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit zulässig – der Sitz von ITPRO4you.
 

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.


(2) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Partei in Textform; ausgenommen ist die Abtretung von Zahlungsansprüchen.


(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


(4) Compliance-Klausel (AI/Data): Die Parteien verpflichten sich, bei der Nutzung von KIFunktionen/Tools und bei Datenzugangs-/Datennutzungsanforderungen die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Soweit zwingende Vorgaben (z. B. EU-AI-Act oder EU-Data-Act) Anpassungen erfordern, werden die Parteien die Vertragsdokumente in Textform entsprechend anpassen; vorrangig gilt die zwingende 
Rechtslage.
 

 

AGB Stand: 03.02.2026 © Vervielfältigung verboten​

§15 Schlussbestimmungen
§ 7 Erfüllung Leistung des Auftraggebers
§ 6 Vorleistung und Verzug / außerordentliche Kündigung
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
§ 2 Leistungen von ITPRO4you GmbH / Mitwirkung des Kunden
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
§ 5 Kündigung, Laufzeit
§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
§ 13 Datenschutz
§ 12 Vertraulichkeit
§ 11 Haftung
§ 10 Nutzungsrechte
§ 9 Schutzrechte Dritter
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
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